Europaweite übergreifende Anerkennung der Online-Ausweisfunktion
Ab dem 29. September 2018 wird die Online-Ausweisfunktion in ganz Europa für Registrierungen und Anmeldungen nutzbar sein. Der europaweite Einsatz der Online-Ausweisfunktion soll für digitale Verwaltungsverfahren angeboten werden und bei elektronischer Identitätsfeststellung bzw. Identitätsprüfung von Personen zum Einsatz kommen. Dies wird möglich, da die EU-Staaten die Online-Ausweisfunktion übergreifend ab dem 29. September 2018 gegenseitig anerkennen.
Online-Ausweisfunktion per AusweisApp nutzen
Um als Nutzer die Online-Ausweisfunktion einsetzen zu können, wird die AusweisApp benötigt. Die AusweisApp ist mobil sowie stationär einsetzbar. Aktuelle Web-Angebote, die mobil mit der AusweisApp genutzt werden können, sind zum Beispiel die Auskunftsnachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. beim Kraftfahrt-Bundesamt.